Der Windpark Holthoff entsteht gut vier Kilometer nordöstlich des Ortskerns Ascheberg in der Bauernschaft Holthoff. Vier baugleiche Anlagen der deutschen Firma Nordex vom Typ N163/6.X mit je 6,8 MW Nennleistung werden Strom für rund 13.000 Drei-Personen-Haushalte erzeugen. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für Ende 2026 geplant.
Alle Ascheberger Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich finanziell am Windpark Holthoff zu beteiligen.
Die Beteiligung erfolgt wie bereits bei der Bürgerbeteiligung am Windpark Forsthövel im Rahmen einer sogenannten „Schwarmfinanzierung“ in Form von Nachrangdarlehen mit zwei unterschiedlichen Laufzeiten. Für die fünfjährige Laufzeit erhalten Sie eine Verzinsung von 3,9 % pro Jahr. Für die zehnjährige Laufzeit erhalten Sie eine Verzinsung von 4,0 % pro Jahr. Der Zinsertrag wird jährlich an Sie ausgeschüttet. Ihr investiertes Kapital wird Ihnen nach dem Ende der Laufzeit vollständig zurückgezahlt (endfällige Tilgung).
Für die Bürgerbeteiligung am Windpark Holthoff stehen 2 Millionen Euro zur Verfügung. Um sich finanziell am Windpark zu beteiligen, müssen Sie nach der Registrierung zunächst eine Interessenbekundung abgeben. Im Zuge der Interessenbekundung geben Sie alle für die Beteiligung relevanten Daten an und Ihren gewünschten Beteiligungsbetrag zwischen 250 Euro und 25.000 Euro an. Sobald verfügbar, können Sie über die roten Schaltflächen unten auf der Seite die Interessenbekundung für die fünfjährige oder die zehnjährige Beteiligung abgeben.
Im Anschluss an die Interessenbekundungen informieren wir Sie rechtzeitig über den darauffolgenden Zeichnungsprozess. Im Zeichnungsprozess können Sie verbindlich Ihre finanzielle Beteiligung am Windpark Holthoff abschließen. Bei einer hohen Anzahl an Interessierten kann nicht ausgeschlossen werden, dass wir Ihnen Ihren gewünschten Beteiligungsbetrag nicht in voller Höhe anbieten können.
Technische Details
Emissionsdetails
Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.


