Windpark Forsthövel

Zeichnungsphase für den Windpark Forsthövel beendet.

Der Windpark Forsthövel entsteht nordöstlich des Ortskerns Herbern in der Bauernschaft Forsthövel. Drei Anlagen der Firma Nordex vom Typ N163/6.X mit je 6,8 MW Nennleistung werden Strom für rund 10.000 Drei-Personen-Haushalte erzeugen. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für Mitte 2026 geplant.

Alle Ascheberger Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich finanziell am Windpark Forsthövel zu beteiligen. 

Die Beteiligung erfolgt im Rahmen einer sogenannten „Schwarmfinanzierung“ in Form von Nachrangdarlehen mit zwei unterschiedlichen Laufzeiten. Für die fünfjährige Laufzeit erhalten Sie eine Verzinsung von 3,9 % pro Jahr. Für die zehnjährige Laufzeit erhalten Sie eine Verzinsung von 4,0 % pro Jahr. Der Zinsertrag wird jährlich an Sie ausgeschüttet. Ihr investiertes Kapital wird Ihnen nach dem Ende der Laufzeit vollständig zurückgezahlt (endfällige Tilgung).  

 

Technische Details

 
rd. 45 Mio kWh p.a.Energieertrag
Nordex N163/6.XAnlagentyp
rd. 10.000 Drei-Personen-HaushalteVersorgte Haushalte
rd. 20 Tonnen p.a.CO2-Einsparung
 

Emissionsdetails

 
3,9 % - fünfjährige LaufzeitZins pro Jahr
4,0 % - zehnjährige LaufzeitZins pro Jahr
250 € bis 25.000 € Beteiligungsspanne
1.5 Mio € Investitionsvolumen
Warnhinweis gem. § 12 Abs. 2. Vermögensanlagegesetz Der Erwerb dieser Vermögens­anlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum voll­ständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
Rechtliche Hinweise Das Nachrangdarlehen wird der Emittentin gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich Mitte Mai 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. 

Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.